Nuvora AI StudioLagebericht 22.08.2026

Lagebericht zum Entwicklungsstand

Das gesamte Bundesrecht liegt. Jetzt fehlt der Fall.

Der Normenspeicher ist vollständig aufgebaut und beantwortet Fragen in Alltagssprache in unter einer Zehntelsekunde — absatzgenau, mit Fundstelle und Fassungsstand. Was noch fehlt, ist die zweite Hälfte: das Gedächtnis für die Mandate und die Bedeutungssuche. Dieser Bericht sagt, wo wir stehen und was uns von der Spitze trennt.

Fertig und geprüft Angefangen Offen oder blockiert

Stand heute

Was seit gestern tatsächlich läuft

Alle Zahlen wurden am 22.08.2026 gemessen, nicht geschätzt. Der Vollabgleich lief gegen die amtlichen Quelldateien des Bundesamts für Justiz durch.

6.083Gesetze abgeglichen
von 6.126 im amtlichen Verzeichnis
106.077Normen · davon 90.315 Paragraphen
und 3.054 Artikel
258.836Absätze als kleinste
zitierfähige Einheit
312.077Verweise zwischen
Vorschriften erfasst
39 msAntwortzeit im Mittel
(15 bis 130 ms gemessen)
9 / 10Testfragen mit der richtigen
Vorschrift auf Platz 1
4Prüfungen grün, alle gegen
echte amtliche Daten
661 MBGesamter Datenbestand
auf eigener Infrastruktur

Zeitliche Spannweite des Bestands Vom Gesetz vom 21.06.1869 bis zur Verordnung vom 28.07.2026. Für 2.899 Gesetze liegt zusätzlich der amtliche Änderungsstand vor („zuletzt geändert durch …"), 3.129 aufgehobene Vorschriften sind als solche gekennzeichnet und bleiben erhalten — ein Fall aus 2019 braucht die Fassung von 2019.

Was die Kanzlei damit anbietet

Vier Dinge, die heute schon gehen

Nicht die Technik ist das Angebot, sondern was die Mandantin davon hat — und was der Anwalt belegen kann, wenn jemand nachfragt.

Alltagssprache genügt

Gemessen an echten Fragen

„Unfall mit Blechschaden und Fahrer ist weg" führt zu § 142 StGB und § 34 StVO — obwohl weder „Fahrerflucht" noch „Blechschaden" im Gesetzestext vorkommen. Niemand muss die richtige Vorschrift kennen, um sie zu finden.

Absatzgenau statt paragraphenweise

§ 142 Abs. 1 ≠ § 142 Abs. 2

Geliefert wird der einzelne Absatz mit fertiger Zitierform und Fassungsstand, nicht ein ganzer Paragraph zum Selbstsuchen. Absatz 1 und Absatz 2 des § 142 StGB beschreiben verschiedene Tatbestände.

Jede Auskunft ist belegbar

Haftungsnachweis der Kanzlei

Zu jeder Antwort steht fest, aus welcher Quelldatei sie stammt, welcher Änderungsstand galt und welche Vorschriften vorgeschlagen wurden. Jede Anfrage wird protokolliert — nachprüfbar auch Monate später.

Rechtsprechung dazu

Erste 19 Entscheidungen

Zu § 536 BGB erscheinen Entscheidungen des VIII. Zivilsenats, zu § 626 BGB solche des 2. BAG-Senats — der jeweils zuständigen Spruchkörper. Verfahrensvorschriften, die in jedem Beschluss stehen, werden ausgeblendet.

Technik

Jede Entscheidung steht auf einer Messung

Nichts davon ist aus Erfahrung gewählt. Zu jeder Festlegung gehört ein Versuch, der die Alternative ausgeschlossen hat.

Festlegung · Alternative · was die Messung ergab
FestlegungVerworfene AlternativeMessergebnis
PostgreSQL für den NormenspeicherMySQL 8.4 wie die übrige PlattformMySQL findet weder „entfernte"→„entfernt" noch „Unfällen"→„Unfall" noch „Strassenverkehr"; ein Vektor-Spaltentyp fehlt ganz.
Der Absatz als kleinste EinheitDer Paragraph als Ganzes§ 142 StGB hat fünf Absätze mit verschiedenen Tatbeständen. Wer den ganzen Paragraphen liefert, lädt zur falschen Fundstelle ein.
Gepflegtes Stichwortverzeichnis als tragender BausteinAllein auf Wortformen und Ähnlichkeit vertrauenÄhnlichkeit zwischen „Fahrerflucht" und „Unfallflucht": nur 0,24. Zu niedrig. Ohne Verzeichnis bleibt die Leitfrage unbeantwortet.
Titel gewichtet im SuchindexNur den Absatztext durchsuchenOhne Titel fand die Suche § 142 StGB nicht einmal über dessen eigene amtliche Überschrift.
ts_rank zur Bewertungts_rank_cd mit NormalisierungLetzteres bevorzugt kurze Texte: bei 1.400 Gesetzen standen Binnenschifffahrts-Verordnungen auf den Plätzen 1–3, § 34 StVO auf Platz 4.
Ähnlichkeitssuche erst ab 10 ZeichenEin einheitlicher Schwellwert„Raub" trifft „wie viel urlaub steht mir zu" mit 0,400 — höher als der richtige Treffer „Urlaubsanspruch" mit 0,375. Kein Schwellwert trennt beide.
Normbezug aus dem UrteilstextTrefferliste der amtlichen Suche übernehmenDie Suche nach „§ 142 StGB" liefert „2 StR 142/18" — die Zahl stammt aus dem Aktenzeichen. Als Normbezug wäre das falsch.
Alle Adressen aus dem amtlichen VerzeichnisKürzel selbst bildenDie naheliegende Adresse für die Straßenverkehrs-Ordnung liefert HTTP 404 — amtlich heißt sie stvo_2013.

Wettbewerb

Wo wir in der Spitzengruppe stünden

Verglichen wird nicht mit einzelnen Produkten, sondern mit den Anforderungen, die ein Spitzensystem erfüllen muss. Diese Anforderungen sind aus der Sache begründbar; einzelne Wettbewerbsprodukte haben wir nicht getestet.

Anforderung · unser Stand · Beleg
Anforderung an ein SpitzensystemStandBeleg oder Lücke
Vollständiges geltendes Bundesrechterfüllt6.083 Gesetze, täglich nachziehbar. 43 fehlen durch Zeitüberschreitungen beim Abruf; ein erneuter Lauf holt sie.
Zitierfähig bis auf den Absatzerfüllt258.836 Absätze mit fertiger Zitierform und Fundstelle.
Fassungsstand und StichtagsfähigkeiterfülltJede Textänderung schließt die alte Fassung und öffnet eine neue. Beantwortet „wie lautete die Vorschrift am Tattag".
Nachvollziehbarkeit jeder AuskunfterfülltAnfrageprotokoll je Recherche, Herkunftsnachweis je Quelldatei, Stichwortverzeichnis in der Versionsverwaltung einsehbar — kein undurchschaubares Verfahren.
Umgangssprache trifft die Fachnormerfüllt9 von 10 Testfragen mit der richtigen Vorschrift auf Platz 1.
Rechtsprechung mit NormbezugangefangenVerfahren steht und ist geprüft, aber erst 19 Entscheidungen im Bestand. Die amtliche Quelle gibt zudem höchstens 10.000 heraus.
Bedeutungssuche über SinnverwandtesoffenVorbereitet bis in die Datenbank hinein. Es fehlt ein Zugangsschlüssel — der aktive Anbieter kann keine Vektoren.
Gedächtnis über den Einzelfall hinwegoffenKonzipiert, noch nicht gebaut. Der eigentliche Unterschied für die Mandantin.
Kommentarliteratur und AuslegungshinweiseoffenStrukturell nicht einholbar. Das ist redaktionelle Arbeit über Jahrzehnte und der Kern dessen, wofür die großen Rechtsdatenbanken bezahlt werden.
Datenhoheit ohne Lizenz je ArbeitsplatzerfülltAusschließlich amtliche Quellen, eigener Server, keine Bindung an einen Anbieter, keine Kosten pro Kopf.

Wo wir wirklich vorn liegen Nachvollziehbarkeit. Unsere Trefferauswahl lässt sich Zeile für Zeile prüfen — das Stichwortverzeichnis steht in der Versionsverwaltung, jede Anfrage im Protokoll. Systeme, die allein auf Vektorähnlichkeit setzen, können nicht erklären, warum eine Vorschrift erschien und eine andere nicht. Für eine Kanzlei, die im Zweifel ihre Sorgfalt darlegen muss, ist das kein Randmerkmal.

Wo wir ehrlich zurückliegen Kommentarliteratur. Beck und juris verkaufen nicht den Gesetzestext — den gibt es kostenlos — sondern dessen Auslegung durch benannte Autoren. Das lässt sich weder nachbauen noch automatisieren. Unser Weg ist ein anderer: nicht die bessere Bibliothek, sondern die Vorschrift und der eigene Fall an einem Ort.

Fahrplan

Was als Nächstes ansteht

Zwei Punkte sind blockiert und brauchen eine Entscheidung, nicht mehr Arbeit.

BLOCKIERTBedeutungssuche freischaltenDatenbank, Client und Schnittstelle sind fertig. Es fehlt ein Zugangsschlüssel für einen Anbieter, der Vektoren liefert — der aktive kann es nicht. Danach verschwindet ein Großteil des Restrauschens auf den hinteren Plätzen.Entscheidung
BLOCKIERTProduktivbetriebAuf dem Server fehlen die PostgreSQL-Anbindung für PHP und der nächtliche Zeitplan. Beides sind Eingriffe am laufenden System und werden nicht ohne Freigabe vorgenommen.Freigabe
BEREITMandatsgedächtnisEntwurf steht: Quelle unveränderlich, abgeleitete Schicht nächtlich neu gebaut, Widersprüche werden gemeldet statt aufgelöst. Größter Hebel für das, was die Mandantin merkt.Umsetzung
BEREITRechtsprechung ausbauenVerfahren ist geprüft. Der Abruf folgt den gepflegten Stichworten, deckt also die tatsächliche Mandatsarbeit ab statt beliebiger Entscheidungen.Umsetzung
LAUFENDStichwortverzeichnis pflegen244 Begriffe, 71 Vorschriften. Die eine verfehlte Testfrage — „Handwerker hat gepfuscht" — zeigt die Lücke genau: Werkvertragsrecht ist noch nicht erfasst, obwohl §§ 631 bis 637 BGB im Bestand liegen. Das ist die laufende Pflegearbeit, kein Fehler.Kanzlei

Verbindliche Grenze Der Normenspeicher darf ohne anwaltliche Freigabe nicht in eine Mandantenauskunft einfließen. Die rechtliche Verantwortung trägt der Anwalt, nicht das System. Zulässig sind interne Recherche, Schulung und Fehlersuche. Diese Regel steht verbindlich in den Projektgrundlagen und ist durch das Anfrageprotokoll abgesichert.

Von der Begründung zum Angebot

Das hier ist der Unterbau. Die Software ist das Angebot.

Dieser Bericht zeigt, worauf die Kanzlei-Software steht: ein vollständig abgeglichenes Bundesrecht, belegbare Auskünfte und ein geprüftes Verfahren. Was die Kanzlei damit im Alltag anbietet — digitale Rezeption, Mandantenportal, eigene Module — steht auf der Angebotsseite.