Lagebericht zum Entwicklungsstand
Das gesamte Bundesrecht liegt. Jetzt fehlt der Fall.
Der Normenspeicher ist vollständig aufgebaut und beantwortet Fragen in Alltagssprache in unter einer Zehntelsekunde — absatzgenau, mit Fundstelle und Fassungsstand. Was noch fehlt, ist die zweite Hälfte: das Gedächtnis für die Mandate und die Bedeutungssuche. Dieser Bericht sagt, wo wir stehen und was uns von der Spitze trennt.
Stand heute
Was seit gestern tatsächlich läuft
Alle Zahlen wurden am 22.08.2026 gemessen, nicht geschätzt. Der Vollabgleich lief gegen die amtlichen Quelldateien des Bundesamts für Justiz durch.
von 6.126 im amtlichen Verzeichnis
und 3.054 Artikel
zitierfähige Einheit
Vorschriften erfasst
(15 bis 130 ms gemessen)
Vorschrift auf Platz 1
echte amtliche Daten
auf eigener Infrastruktur
Zeitliche Spannweite des Bestands Vom Gesetz vom 21.06.1869 bis zur Verordnung vom 28.07.2026. Für 2.899 Gesetze liegt zusätzlich der amtliche Änderungsstand vor („zuletzt geändert durch …"), 3.129 aufgehobene Vorschriften sind als solche gekennzeichnet und bleiben erhalten — ein Fall aus 2019 braucht die Fassung von 2019.
Was die Kanzlei damit anbietet
Vier Dinge, die heute schon gehen
Nicht die Technik ist das Angebot, sondern was die Mandantin davon hat — und was der Anwalt belegen kann, wenn jemand nachfragt.
Alltagssprache genügt
Gemessen an echten Fragen„Unfall mit Blechschaden und Fahrer ist weg" führt zu § 142 StGB und § 34 StVO — obwohl weder „Fahrerflucht" noch „Blechschaden" im Gesetzestext vorkommen. Niemand muss die richtige Vorschrift kennen, um sie zu finden.
Absatzgenau statt paragraphenweise
§ 142 Abs. 1 ≠ § 142 Abs. 2Geliefert wird der einzelne Absatz mit fertiger Zitierform und Fassungsstand, nicht ein ganzer Paragraph zum Selbstsuchen. Absatz 1 und Absatz 2 des § 142 StGB beschreiben verschiedene Tatbestände.
Jede Auskunft ist belegbar
Haftungsnachweis der KanzleiZu jeder Antwort steht fest, aus welcher Quelldatei sie stammt, welcher Änderungsstand galt und welche Vorschriften vorgeschlagen wurden. Jede Anfrage wird protokolliert — nachprüfbar auch Monate später.
Rechtsprechung dazu
Erste 19 EntscheidungenZu § 536 BGB erscheinen Entscheidungen des VIII. Zivilsenats, zu § 626 BGB solche des 2. BAG-Senats — der jeweils zuständigen Spruchkörper. Verfahrensvorschriften, die in jedem Beschluss stehen, werden ausgeblendet.
Technik
Jede Entscheidung steht auf einer Messung
Nichts davon ist aus Erfahrung gewählt. Zu jeder Festlegung gehört ein Versuch, der die Alternative ausgeschlossen hat.
| Festlegung | Verworfene Alternative | Messergebnis |
|---|---|---|
| PostgreSQL für den Normenspeicher | MySQL 8.4 wie die übrige Plattform | MySQL findet weder „entfernte"→„entfernt" noch „Unfällen"→„Unfall" noch „Strassenverkehr"; ein Vektor-Spaltentyp fehlt ganz. |
| Der Absatz als kleinste Einheit | Der Paragraph als Ganzes | § 142 StGB hat fünf Absätze mit verschiedenen Tatbeständen. Wer den ganzen Paragraphen liefert, lädt zur falschen Fundstelle ein. |
| Gepflegtes Stichwortverzeichnis als tragender Baustein | Allein auf Wortformen und Ähnlichkeit vertrauen | Ähnlichkeit zwischen „Fahrerflucht" und „Unfallflucht": nur 0,24. Zu niedrig. Ohne Verzeichnis bleibt die Leitfrage unbeantwortet. |
| Titel gewichtet im Suchindex | Nur den Absatztext durchsuchen | Ohne Titel fand die Suche § 142 StGB nicht einmal über dessen eigene amtliche Überschrift. |
ts_rank zur Bewertung | ts_rank_cd mit Normalisierung | Letzteres bevorzugt kurze Texte: bei 1.400 Gesetzen standen Binnenschifffahrts-Verordnungen auf den Plätzen 1–3, § 34 StVO auf Platz 4. |
| Ähnlichkeitssuche erst ab 10 Zeichen | Ein einheitlicher Schwellwert | „Raub" trifft „wie viel urlaub steht mir zu" mit 0,400 — höher als der richtige Treffer „Urlaubsanspruch" mit 0,375. Kein Schwellwert trennt beide. |
| Normbezug aus dem Urteilstext | Trefferliste der amtlichen Suche übernehmen | Die Suche nach „§ 142 StGB" liefert „2 StR 142/18" — die Zahl stammt aus dem Aktenzeichen. Als Normbezug wäre das falsch. |
| Alle Adressen aus dem amtlichen Verzeichnis | Kürzel selbst bilden | Die naheliegende Adresse für die Straßenverkehrs-Ordnung liefert HTTP 404 — amtlich heißt sie stvo_2013. |
Wettbewerb
Wo wir in der Spitzengruppe stünden
Verglichen wird nicht mit einzelnen Produkten, sondern mit den Anforderungen, die ein Spitzensystem erfüllen muss. Diese Anforderungen sind aus der Sache begründbar; einzelne Wettbewerbsprodukte haben wir nicht getestet.
| Anforderung an ein Spitzensystem | Stand | Beleg oder Lücke |
|---|---|---|
| Vollständiges geltendes Bundesrecht | erfüllt | 6.083 Gesetze, täglich nachziehbar. 43 fehlen durch Zeitüberschreitungen beim Abruf; ein erneuter Lauf holt sie. |
| Zitierfähig bis auf den Absatz | erfüllt | 258.836 Absätze mit fertiger Zitierform und Fundstelle. |
| Fassungsstand und Stichtagsfähigkeit | erfüllt | Jede Textänderung schließt die alte Fassung und öffnet eine neue. Beantwortet „wie lautete die Vorschrift am Tattag". |
| Nachvollziehbarkeit jeder Auskunft | erfüllt | Anfrageprotokoll je Recherche, Herkunftsnachweis je Quelldatei, Stichwortverzeichnis in der Versionsverwaltung einsehbar — kein undurchschaubares Verfahren. |
| Umgangssprache trifft die Fachnorm | erfüllt | 9 von 10 Testfragen mit der richtigen Vorschrift auf Platz 1. |
| Rechtsprechung mit Normbezug | angefangen | Verfahren steht und ist geprüft, aber erst 19 Entscheidungen im Bestand. Die amtliche Quelle gibt zudem höchstens 10.000 heraus. |
| Bedeutungssuche über Sinnverwandtes | offen | Vorbereitet bis in die Datenbank hinein. Es fehlt ein Zugangsschlüssel — der aktive Anbieter kann keine Vektoren. |
| Gedächtnis über den Einzelfall hinweg | offen | Konzipiert, noch nicht gebaut. Der eigentliche Unterschied für die Mandantin. |
| Kommentarliteratur und Auslegungshinweise | offen | Strukturell nicht einholbar. Das ist redaktionelle Arbeit über Jahrzehnte und der Kern dessen, wofür die großen Rechtsdatenbanken bezahlt werden. |
| Datenhoheit ohne Lizenz je Arbeitsplatz | erfüllt | Ausschließlich amtliche Quellen, eigener Server, keine Bindung an einen Anbieter, keine Kosten pro Kopf. |
Wo wir wirklich vorn liegen Nachvollziehbarkeit. Unsere Trefferauswahl lässt sich Zeile für Zeile prüfen — das Stichwortverzeichnis steht in der Versionsverwaltung, jede Anfrage im Protokoll. Systeme, die allein auf Vektorähnlichkeit setzen, können nicht erklären, warum eine Vorschrift erschien und eine andere nicht. Für eine Kanzlei, die im Zweifel ihre Sorgfalt darlegen muss, ist das kein Randmerkmal.
Wo wir ehrlich zurückliegen Kommentarliteratur. Beck und juris verkaufen nicht den Gesetzestext — den gibt es kostenlos — sondern dessen Auslegung durch benannte Autoren. Das lässt sich weder nachbauen noch automatisieren. Unser Weg ist ein anderer: nicht die bessere Bibliothek, sondern die Vorschrift und der eigene Fall an einem Ort.
Fahrplan
Was als Nächstes ansteht
Zwei Punkte sind blockiert und brauchen eine Entscheidung, nicht mehr Arbeit.
Verbindliche Grenze Der Normenspeicher darf ohne anwaltliche Freigabe nicht in eine Mandantenauskunft einfließen. Die rechtliche Verantwortung trägt der Anwalt, nicht das System. Zulässig sind interne Recherche, Schulung und Fehlersuche. Diese Regel steht verbindlich in den Projektgrundlagen und ist durch das Anfrageprotokoll abgesichert.